Verarbeitung personenbezogener Daten – mündliche Übermittlung
Der EuGH entschied, dass die mündliche Übermittlung personenbezogener Daten eine Verarbeitung gemäß DSGVO darstellt. Ein unbeschränkter Zugang zu Daten über strafrechtliche Verurteilungen durch mündliche Mitteilung ist nicht zulässig. Die DSGVO-Maßnahmen gelten unabhängig davon, ob der Antragsteller ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.