Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei gewöhnlichen personenbezogenen Daten per E-Mail
VG Düsseldorf: Keine Pflicht zu strengeren E-Mail-Schutzmaßnahmen; Aufsicht muss aber DSGVO-Fristverstoß bei Auskunft neu bescheiden.
VG Düsseldorf: Keine Pflicht zu strengeren E-Mail-Schutzmaßnahmen; Aufsicht muss aber DSGVO-Fristverstoß bei Auskunft neu bescheiden.