Markenrechtlich ist es manchmal nicht eindeutig, wann bzw. ob ein Produkt geschützt sein soll. Einen besonders kuriosen Fall hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) in seinem Urteil vom 06.03.2024 hinsichtlich Rechtssache T-647/22, Puma / EUIPO – Handelsmaatschappij J. Van Hilst zu entscheiden.
Was war passiert?
Am 11.08.2022 erwirkte die Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) Nichtigerklärung eines im August 2016 zugunsten von Puma eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Turnschuhe vor dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum). Grund hierfür war, dass die Sängerin Rihanna zwölf Monate vor Einreichung der Anmeldung des Geschmackmusters ein älteres Geschmacksmuster mit den gleichen Merkmalen getragen hatte. Insbesondere vertrat das EUIPO die Auffassung, dass hierdurch eine Offenbarung des älteren Geschmacksmusters erfolgte und diese Offenbarung die Nichtigerklärung des eingetragenen Geschmacksmusters rechtfertige.
Hierauf rief Puma der EuG an.
Die HJVH stützte sich bei der Nichtigerklärung u.a. auf Fotos eines Instagram-Kontos. Diese waren auf Dezember 2014 datiert. Hier war Rihanna abgebildet, welche ein Paar weiße Turnschuhe mit einer dicken, schwarzen Sohle trug. Puma hingegen argumentierte damit, dass sich im Dezember 2014 niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert und daher niemand das ältere Geschmacksmuster wahrgenommen habe.
Der EuG bestätigte die Beurteilung des EUIPO. Die Fotos waren für den Nachweis einer Offenbarung des älteren Geschmacksmusters ausreichend. Weiter konnten die Fotos dazu führen, dass die Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweigs Kenntnis von dieser Offenbarung haben konnten. Auf den Bildern waren alle wesentlichen Merkmale des älteren Geschmacksmusters sichtbar.
Auch der Argumentation, dass sich im Jahr 2014 niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert habe, wies der EuG entschieden zurück. Insbesondere war Rihanna im Dezember 2014 ein weltweit bekannter Popstar, weshalb ihre Fans und die Fachkreise im Modebereich ein besonderes Interesse an den Schuhen der Künstlerin hatten.


