Erkennbarkeit durch Übermittlung von Teilinformationen ausreichend
OLG Dresden: Erkennbarkeit ohne Namensnennung reicht zur Identifizierbarkeit und Persönlichkeitsverletzung aus.
OLG Dresden: Erkennbarkeit ohne Namensnennung reicht zur Identifizierbarkeit und Persönlichkeitsverletzung aus.