Das Fotografieren einer Fototapete und das Urheberrecht
BGH: Fotografieren und Veröffentlichen von Räumen mit Fototapeten verletzt kein Urheberrecht, wenn keine Nutzungsbeschränkungen vorliegen.
BGH: Fotografieren und Veröffentlichen von Räumen mit Fototapeten verletzt kein Urheberrecht, wenn keine Nutzungsbeschränkungen vorliegen.