Unberechtigte Verwendung des olympischen Emblems in Werbung

Am 26. September 2024 entschied das Oberlandesgericht (OLG) München im Verfahren 6 U 254/23 e über die unberechtigte Verwendung des olympischen Emblems in der Werbung durch die Beklagte. Der Kläger, der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), machte Unterlassungs- und Folgeansprüche geltend, da die Beklagte das olympische Emblem ohne Zustimmung in einer Gewinnspielanzeige verwendet hatte.

Der Kläger ist der regierungsunabhängige Dachverband des deutschen Sports und Rechtsnachfolger des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland. Die Beklagte ist der offizielle Zeitschriften-Abo-Shop der … Group, einem deutschen Zeitschriften-Verlag. In der Ausgabe Heft 30, Jahrgang 2021, ihrer Zeitschrift „TV … & …“ schaltete die Beklagte eine Gewinnspielanzeige, die das olympische Emblem enthielt. Der Kläger mahnte die Beklagte wegen der unberechtigten Verwendung des Emblems ab. Die Beklagte erklärte sich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bereit, jedoch unter Ausschluss der Kerntheorie und unter der Voraussetzung, dass die Angelegenheit damit endgültig erledigt sei. Aufgrund dieser Einschränkung forderte der Kläger die Beklagte auf, eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben, was jedoch erfolglos blieb.

Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte das olympische Emblem ohne Zustimmung des Klägers in der Werbung verwendet hatte. Diese unberechtigte Nutzung verletzte das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers am olympischen Emblem. Das Gericht entschied, dass die Beklagte es künftig zu unterlassen hat, das olympische Emblem in der Werbung für Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen oder durch Dritte benutzen zu lassen.

Die Entscheidung des OLG München unterstreicht die Bedeutung des Schutzes des olympischen Emblems und bestätigt das ausschließliche Nutzungsrecht des Deutschen Olympischen Sportbundes. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie das olympische Emblem nur mit ausdrücklicher Zustimmung des DOSB verwenden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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