Zugang zu On-Board-Diagnose-System

Am 17. Januar 2025 entschied das OLG Köln im Fall 6 U 58/24 zugunsten unabhängiger Werkstätten und anderer Wirtschaftsakteure. Das Gericht stellte fest, dass es einen Verstoß gegen Art. 61 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EU) 2018/858 darstellt, wenn ein Fahrzeughersteller den Schreibzugang zum On-Board-Diagnose-System (OBD) seiner Fahrzeuge für unabhängige Akteure von einer vorherigen Registrierung und der ständigen Verbindung über das Internet mit einem von ihm betriebenen Server abhängig macht.

Die Klägerinnen, Vertreterinnen unabhängiger Werkstätten, forderten von der Beklagten, einer Fahrzeugherstellerin, den uneingeschränkten Zugang zu OBD-Informationen. Die Beklagte hatte den Zugriff auf das OBD-System ihrer Fahrzeuge so gestaltet, dass unabhängige Akteure sich registrieren und während der Nutzung eine ständige Internetverbindung zu einem von der Beklagten betriebenen Server aufrechterhalten mussten. Die Klägerinnen sahen darin eine unzulässige Beschränkung des Zugangs zu wichtigen Fahrzeugdaten, die für Diagnose- und Reparaturarbeiten erforderlich sind.

Das OLG Köln bestätigte die Ansicht der Klägerinnen und sah in der Praxis der Beklagten einen Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/858. Insbesondere betonte das Gericht, dass der Zugang zu OBD-Informationen für unabhängige Wirtschaftsakteure nicht durch zusätzliche Hürden wie eine verpflichtende Registrierung oder die Notwendigkeit einer ständigen Internetverbindung erschwert werden darf. Diese Anforderungen könnten den Wettbewerb beeinträchtigen und den freien Zugang zu notwendigen Fahrzeuginformationen unzulässig beschränken.

Dieses Urteil stärkt die Position unabhängiger Werkstätten und fördert den fairen Wettbewerb im Kfz-Service-Markt. Durch die Klarstellung, dass der Zugang zu OBD-Informationen nicht durch zusätzliche Bedingungen eingeschränkt werden darf, wird sichergestellt, dass unabhängige Akteure gleichberechtigt mit autorisierten Werkstätten arbeiten können. Dies kommt letztlich auch den Verbrauchern zugute, die eine größere Auswahl an Serviceanbietern haben und von einem intensiveren Wettbewerb profitieren.

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