Das Urteil des OLG Nürnberg vom 24.09.2024, Az. 3 U 460/24, behandelt die Anforderungen an die Preiswerbung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und stellt wesentliche Kriterien für die Transparenz von Preisangaben fest.
Der klagende Verbraucherschutzverband richtete seine Klage gegen einen Lebensmitteldiscounter wegen irreführender Werbung für einen Kaffee. In einer Werbeanzeige wurde der rabattierte Preis von 4,44 Euro und der durchgestrichene alte Preis von 6,99 Euro präsentiert, wobei zusätzlich der prozentuale Rabatt von 36 % angegeben wurde. Diese Preisangaben waren jedoch nicht ausreichend klar, insbesondere in Bezug auf die Fußnote, die auf den „bisherigen 30-Tage-Bestpreis“ verwies.
Hier sind die wichtigsten Punkte und Details des Urteils:
- Irreführende Preisangaben: Das OLG Nürnberg stellte fest, dass die Werbung irreführend war, da sie den Verbrauchern nicht eindeutig vermittelte, dass sich der Preisnachlass auf den niedrigsten Preis innerhalb der letzten 30 Tage bezog. Die Fußnote, die dies erklärte, war nicht klar genug formuliert, um die Verbraucher richtig zu informieren.
- Einhaltung der Preisangabenverordnung: Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV), die seit 2022 in Kraft ist, müssen Händler den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage klar angeben, wenn sie mit Preisermäßigungen werben. Das Gericht entschied, dass die Darstellung in der Werbung diesen gesetzlichen Anforderungen nicht genügte und die Verbraucher über den tatsächlichen Preisnachlass im Unklaren ließ.
- Verbraucherschutz und Markttransparenz: Das Gericht betonte die Bedeutung des Verbraucherschutzes und der Markttransparenz. Verbraucher müssen in der Lage sein, die Preisermäßigung einfach und schnell zu verstehen, um informierte Kaufentscheidungen treffen zu können. Wenn Werbung überfrachtet oder missverständlich ist, kann dies als unlauter angesehen werden.
Das OLG gab der Klage des Verbraucherschutzverbands statt und bestätigte damit das vorherige Urteil des Landgerichts Amberg, das ähnliche Bedenken geäußert hatte. Zudem wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, was darauf hinweist, dass die rechtlichen Fragen rund um die Preiswerbung weiterhin umstritten sind und möglicherweise eine Überprüfung auf höchster Ebene erfordern.


