Das Urheberrecht und der Einsatz von Software
Veränderung von Variablen im RAM verletzt Urheberrecht nicht.
Veränderung von Variablen im RAM verletzt Urheberrecht nicht.
KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken für nicht-kommerzielle Zwecke
EuG bestätigt Schutz der Marke „Neuschwanstein“
OLG Nürnberg: Unklare Rabattwerbung bei 30-Tage-Bestpreis.
Das OLG Hamm: Verstöße gegen die DSGVO vorlagen führen nicht immer zu einem Schmerzensgeld.