
Das Internet vergisst nicht!
In einem spannenden Rechtsfall hat das OLG Nürnberg entschieden, dass die bloße Auffindbarkeit von urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitten im Internet nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dieses Urteil könnte weitreichende Implikationen für die Online-Verfügbarkeit von Inhalten haben und zeigt die Komplexität des Urheberrechts im digitalen Zeitalter auf.







